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JuraForum.deGesetzeBBG§ 30 BBG - Beendigungsgründe 

§ 30 BBG - Beendigungsgründe

Bundesbeamtengesetz


   Abschnitt 5 (Beendigung des Beamtenverhältnisses)
      Unterabschnitt 1 (Entlassung)

Das Beamtenverhältnis endet durch

1.

Entlassung,

2.

Verlust der Beamtenrechte,

3.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder

4.

Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.



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