JuraForum.de > Gesetze > BBG > § 30 BBG - Beendigungsgründe
Abschnitt 5 (Beendigung des Beamtenverhältnisses)
Unterabschnitt 1 (Entlassung)
Das Beamtenverhältnis endet durch
Entlassung, | ||
Verlust der Beamtenrechte, | ||
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder | ||
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand. |
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