JuraForum.de > Gesetze > BBG > § 25 BBG - Benachteiligungsverbote
Abschnitt 3 (Laufbahnen)
Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
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