JuraForum.de > Gesetze > BBG 1999 > § 71 BBG 1999 - Ausländische Titel und Orden, Annahme
Abschnitt III (Rechtliche Stellung der Beamten)
1. (Pflichten)
f) (Annahme von Belohnungen)
Der Beamte darf Titel, Orden und Ehrenzeichen von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen.
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