JuraForum.de > Gesetze > BBG 1999 > § 20a BBG 1999 - EG-Angehörige als Laufbahnbewerber
Abschnitt II (Beamtenverhältnis)
3. (Laufbahnen)
(1) Die Laufbahnbefähigung kann auch auf Grund
(2) Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn.
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