JuraForum.de > Gesetze > BauGB > § 78 BauGB - Verfahrens- und Sachkosten
Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
Vierter Teil (Bodenordnung)
Erster Abschnitt (Umlegung)
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Abs. 3 gedeckten Sachkosten.
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