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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 75 BauGB - Einsichtnahme in den Umlegungsplan 

§ 75 BauGB - Einsichtnahme in den Umlegungsplan

Baugesetzbuch


   Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      Vierter Teil (Bodenordnung)
         Erster Abschnitt (Umlegung)

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.



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