JuraForum.de > Gesetze > BauGB > § 67 BauGB - Umlegungskarte
Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
Vierter Teil (Bodenordnung)
Erster Abschnitt (Umlegung)
Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Abs. 2 einzutragen.
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