( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeBauGB§ 60 BauGB - Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen 

§ 60 BauGB - Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen

Baugesetzbuch


   Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      Vierter Teil (Bodenordnung)
         Erster Abschnitt (Umlegung)

Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert hat. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/baugb/60-abfindung-und-ausgleich-fuer-bauliche-anlagen-anpflanzungen-und-sonstige-einrichtungen

© "§ 60 BauGB - Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN