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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 246a BauGB - Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete 

§ 246a BauGB - Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete

Baugesetzbuch

   Viertes Kapitel (Überleitungs- und Schlussvorschriften)
      Zweiter Teil (Schlussvorschriften)

Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 6 sollen die in § 5 Abs. 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.


Fußnoten:


Zu § 246 a: Eingefügt durch G vom 3. 5. 2005 (BGBl I S. 1224).



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