JuraForum.de > Gesetze > BauGB > § 183 BauGB - Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke
Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
Achter Teil (Miet- und Pachtverhältnisse)
(1) Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans für ein unbebautes Grundstück eine andere Nutzung vorgesehen und ist die alsbaldige Änderung der Nutzung beabsichtigt, kann die Gemeinde auf Antrag des Eigentümers Miet- oder Pachtverhältnisse aufheben, die sich auf das Grundstück beziehen und der neuen Nutzung entgegenstehen.
(2) Auf die Aufhebung ist § 182 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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