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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 171c BauGB - Stadtumbauvertrag 

§ 171c BauGB - Stadtumbauvertrag

Baugesetzbuch

   Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      Dritter Teil (Stadtumbau)

Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit den beteiligten Eigentümern durchzuführen.
Gegenstände der Verträge können insbesondere auch sein



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