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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 158 BauGB - Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger 

§ 158 BauGB - Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger

Baugesetzbuch

   Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
         Vierter Abschnitt (Sanierungsträger und andere Beauftragte)

Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      • Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
        • Vierter Abschnitt (Sanierungsträger und andere Beauftragte)
      • § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
      • Zweiter Teil (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
    • § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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