JuraForum.de > Gesetze > BauGB > § 152 BauGB - Anwendungsbereich
Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
Dritter Abschnitt (Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften)
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
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