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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 144 BauGB - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge 

§ 144 BauGB - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

Baugesetzbuch

   Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
         Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)

(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

(3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.

(4) Keiner Genehmigung bedürfen



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      • Zweiter Teil (Sicherung der Bauleitplanung)
        • Erster Abschnitt (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen)
      • § 14 Veränderungssperre
      • § 15 Zurückstellung von Baugesuchen
      • § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre
      • Vierter Teil (Bodenordnung)
        • Erster Abschnitt (Umlegung)
      • § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre
    • Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      • Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
        • Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)
      • § 142 Sanierungssatzung
      • § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
      • § 145 Genehmigung
        • Dritter Abschnitt (Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften)
      • § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung
        • Fünfter Abschnitt (Abschluss der Sanierung)
      • § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
      • Zweiter Teil (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
    • § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
    • § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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