( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeBauGB§ 143 BauGB - Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk 

§ 143 BauGB - Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk

Baugesetzbuch

   Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
         Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)

(1) Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Sanierungssatzung beschlossen worden ist; § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
In der Bekanntmachung nach den Sätzen 1 und 2 ist - außer im vereinfachten Sanierungsverfahren - auf die Vorschriften des Dritten Abschnitts hinzuweisen.
Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.

(2) Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk).
§ 54 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 ausgeschlossen ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      • Zweiter Teil (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
    • § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete
    • Viertes Kapitel (Überleitungs- und Schlussvorschriften)
      • Erster Teil (Überleitungsvorschriften)
    • § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
      • Zweiter Teil (Schlussvorschriften)
    • § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/baugb/143-bekanntmachung-der-sanierungssatzung-sanierungsvermerk

© "§ 143 BauGB - Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN