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JuraForum.deGesetzeBauGB§ 140 BauGB - Vorbereitung 

§ 140 BauGB - Vorbereitung

Baugesetzbuch

   Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
         Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      • Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
        • Sechster Abschnitt (Städtebauförderung)
      • § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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