JuraForum.de > Gesetze > BauGB > § 140 BauGB - Vorbereitung
Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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