( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeBauGB§ 128 BauGB - Umfang des Erschließungsaufwands 

§ 128 BauGB - Umfang des Erschließungsaufwands

Baugesetzbuch

   Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      Sechster Teil (Erschließung)
         Zweiter Abschnitt (Erschließungsbeitrag)

(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für


Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4.

(2) Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt.
Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.

(3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      • Sechster Teil (Erschließung)
        • Zweiter Abschnitt (Erschließungsbeitrag)
      • § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
      • Siebter Teil (Maßnahmen für den Naturschutz)
    • § 135c Satzungsrecht
    • Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
      • Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
        • Dritter Abschnitt (Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften)
      • § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers
    • Viertes Kapitel (Überleitungs- und Schlussvorschriften)
      • Erster Teil (Überleitungsvorschriften)
    • § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/baugb/128-umfang-des-erschliessungsaufwands

© "§ 128 BauGB - Umfang des Erschließungsaufwands" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN