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JuraForum.deGesetzeBAföG§ 54 BAföG - Rechtsweg 

Stand: 20.05.2013

§ 54 BAföG - Rechtsweg

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

   Abschnitt IX (Verfahren)

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.


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