- BVERWG, 14.05.2009, BVerwG 5 C 14.08
§ 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG a.F., nach dem bei der Bewertung von Vermögen des Auszubildenden bei Wertpapieren der Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung maßgebend war, ist nicht auf solche Wertpapiere anzuwenden, die der Auszubildende erst nach diesem Zeitpunkt erworben hat. Für diese Wertpapiere verbleibt es...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 30.04.2009, 4 LA 129/08
1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist.
2. An den...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 29.04.2009, 3 L 159/09
Der Bezug von Halbwaisenrente macht den Kläger nicht grundsätzlich kreditunwürdig.
- SAECHSISCHES-OVG, 02.02.2009, 1 A 50/08
Wer im Fall einer zeitnah herbeigeführten Bedürftigkeit die hierfür kausale unentgeltliche Vermögensübertragung bei der Antragstellung auf Ausbildungsförderung verschweigt, verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße. Dies gilt auch für den Fall, dass im Antragsformular nicht ausdrücklich noch im...
- OVG-SAARLAND, 27.05.2008, 3 A 373/07
1. Bei Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten unterliegt die Frage der Bestimmung des Gläubigers der Einlage einer Einzelfallwürdigung.
Errichten -wie hier- Eltern explizit als gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen ein auf dessen Namen lautendes Sparbuch und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag, dass dieser...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 17.09.2007, 12 S 2539/06
1. Für die ausbildungsförderungsrechtliche Vermögenszuordnung sind rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen über Vermögensgegenstände unerheblich, da sie den Auszubildenden nicht am - objektiven - Zugriff auf diese hindern.
2. Ein sich aus dem Treuhandverhältnis ergebender Herausgabeanspruch kann unter bestimmten...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 12.07.2007, 12 S 1166/07
Auch in Streitigkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist gemäß § 115 Abs. 3 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Bestimmung des § 90 Abs. 2 SGB XII über das sogenannte Schonvermögen maßgeblich.
Für einen Rückgriff auf die spezialgesetzlichen Regelungen über Freibeträge des § 29 BAföG ist kein...
- OVG-BREMEN, 21.02.2007, 2 A 245/05
1. Der Auszubildende hat dem Amt für Ausbildungsförderung sämtliche auf seinen Namen laufende Konten mitzuteilen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer Vereinbarung mit Familienangehörigen im Innenverhältnis allein diese über das entsprechende Guthaben verfügen dürfen.
2. Auf den Namen des Auszubildenden laufende Konten,...
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 08.02.2006, 2 LA 103/05
In der Ausbildungsförderung ist der Anteil an einer Erbschaft grundsätzlich auch dann als verwertbares Vermögen anzurechnen, wenn der Nachlass durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet wird.
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 29.11.2005, 2 LA 89/05
1. Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Auszubildenen unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG rechtfertigen.
2....
- OVG-BREMEN, 01.06.2005, 2 A 261/03
Zur Frage, ob ein Grundstück an dem der Auszubildende aufgrund eines (nur) im schuldrechtlichem Teil nichtigen notariellen Vertrags Eigentum erlangt hat, als Vermögen des Auszubildenden anzurechnen ist.
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 08.07.2002, 15 B 21/02
unbillige Härte bei wirtschaftlich unzumutbarer Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Familiengrundstück, hier: Verwertung nur im Wege der Zwangsversteigerung möglich
- BVERWG, 18.03.1999, BVerwG 5 C 13.98
Leitsätze:
1. Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i.V.m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen Nichtzahlung rückständiger Raten können von einem Darlehensnehmer auch während der Zeit der Freistellung (§ 18 a BAföG) verlangt werden.
2. Verfügt der Darlehensnehmer weder über Vermögen noch über (ausreichendes) Einkommen, um den...
- BVERWG, 18.03.1999, BVerwG 5 C 17.98
Leitsatz:
Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i.V.m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen Nichtzahlung rückständiger Raten können von einem Darlehensnehmer auch während der Zeit der Freistellung (§ 18 a BAföG) verlangt werden.
Urteil des 5. Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 17.98 -
I. VG Köln vom 05.11.1997 - Az.: VG 18 K...