- BVERWG, 14.05.2009, BVerwG 5 C 14.08
§ 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG a.F., nach dem bei der Bewertung von Vermögen des Auszubildenden bei Wertpapieren der Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung maßgebend war, ist nicht auf solche Wertpapiere anzuwenden, die der Auszubildende erst nach diesem Zeitpunkt erworben hat. Für diese Wertpapiere verbleibt es...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 30.04.2009, 4 LA 129/08
1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist.
2. An den...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 29.04.2009, 12 S 2493/06
1. Auch ein sich aus einer verfehlten Zweckschenkung ergebender Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kann als vermögensmindernde Schuld i.S. von § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG anzuerkennen sein.
2. Zu dem erforderlichen Nachweis einer bestehenden Schuld nach § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG als zivilrechtlich wirksame und...
- BVERWG, 04.09.2008, BVerwG 5 C 30.07
1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig...
- BVERWG, 04.09.2008, BVerwG 5 C 12.08
Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 15.08.2008, 7 A 11375/07.OVG
1. Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Darlehens als vom Vermögen des Auszubildenden abzugsfähige Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG setzt voraus, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam abgeschlossen und - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - eindeutig aufgrund objektiver...
- OVG-SAARLAND, 27.05.2008, 3 A 373/07
1. Bei Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten unterliegt die Frage der Bestimmung des Gläubigers der Einlage einer Einzelfallwürdigung.
Errichten -wie hier- Eltern explizit als gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen ein auf dessen Namen lautendes Sparbuch und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag, dass dieser...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 25.02.2008, 4 PA 390/07
1. Ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener Prozesskostenhilfeantrag stellt in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar.
2. a. Darlehensverbindlichkeiten sind nach § 28 Abs. 3...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 11.02.2008, 2 A 959/05
1. Forderungen des Auszubildenden, die nicht unter den abschließenden Katalog des § 27 Abs. 2 BAföG und nicht unter die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen ausgenommenen Gegenstände fallen, gelten ungeachtet ihrer Rechtsnatur, ihres Ursprungs und Inhalts als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen Sinn. Dies gilt...
- OVG-BERLIN-BRANDENBURG, 23.01.2008, OVG 6 B 3.07
1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten.
2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 17.09.2007, 12 S 2539/06
1. Für die ausbildungsförderungsrechtliche Vermögenszuordnung sind rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen über Vermögensgegenstände unerheblich, da sie den Auszubildenden nicht am - objektiven - Zugriff auf diese hindern.
2. Ein sich aus dem Treuhandverhältnis ergebender Herausgabeanspruch kann unter bestimmten...
- SAECHSISCHES-OVG, 25.07.2007, 5 B 781/06
1. Zu den Anforderungen, die an Darlehensverträge zwischen Familienangehörigen mindestens zu stellen sind, wenn sie im Ausbildungsförderungsrecht Berücksichtigung finden sollen.
2. Ein Darlehen, das erst nach Beendigung der Ausbildung und nur bei anschließend geregeltem Einkommen zurückzuzahlen ist, ist nicht vermögensmindernd...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 28.02.2007, 4 E 1153/06
Zur Berücksichtigung eines behaupteten (verdeckten) Treuhandverhältnisses im Rahmen der Anfechtung einer Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebenen Vermögens.
- OVG-BREMEN, 21.02.2007, 2 A 245/05
1. Der Auszubildende hat dem Amt für Ausbildungsförderung sämtliche auf seinen Namen laufende Konten mitzuteilen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer Vereinbarung mit Familienangehörigen im Innenverhältnis allein diese über das entsprechende Guthaben verfügen dürfen.
2. Auf den Namen des Auszubildenden laufende Konten,...
- OVG-SAARLAND, 24.04.2006, 3 Q 60/05
a) Ein anwaltlich vertretener Beteiligter, der davon absieht, in der mündlichen Verhandlung gemäß den §§ 105 VwGO, 160 Abs. 4 ZPO einen Antrag auf Protokollierung seines Sachvortrages zu stellen, kann mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung nicht erfolgreich geltend machen, das Verwaltungsgericht habe im Verständnis von §...
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 08.02.2006, 2 LA 103/05
In der Ausbildungsförderung ist der Anteil an einer Erbschaft grundsätzlich auch dann als verwertbares Vermögen anzurechnen, wenn der Nachlass durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet wird.
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 29.11.2005, 2 LA 89/05
1. Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Auszubildenen unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG rechtfertigen.
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- OVG-BREMEN, 01.06.2005, 2 A 261/03
Zur Frage, ob ein Grundstück an dem der Auszubildende aufgrund eines (nur) im schuldrechtlichem Teil nichtigen notariellen Vertrags Eigentum erlangt hat, als Vermögen des Auszubildenden anzurechnen ist.
- BVERFG, 02.02.1999, 1 BvL 8/97
Leitsatz
zum Beschluß des Ersten Senats vom 2. Februar 1999
- 1 BvL 8/97 -
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BAföG bei der Berechnung des auf den Bedarf anzurechnenden Vermögens des Auszubildenden Grundstücke lediglich mit dem Einheitswert berücksichtigt werden, während Wertpapiere und...