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JuraForum.deGesetzeBAföG§ 26 BAföG - Umfang der Vermögensanrechnung 

§ 26 BAföG - Umfang der Vermögensanrechnung

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

   Abschnitt V (Vermögensanrechnung)

Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.



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