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§ 49b AufenthG - Inhalt der Fundpapier-Datenbank

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet


   Kapitel 4 (Ordnungsrechtliche Vorschriften)

In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

1.

Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:

a)

Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,

b)

Geburtsdatum und Geburtsort,

c)

Geschlecht,

d)

Staatsangehörigkeit,

e)

Größe,

f)

Augenfarbe,

g)

Lichtbild,

h)

Fingerabdrücke,

2.

Angaben zum Fundpapier:

a)

Art und Nummer,

b)

ausstellender Staat,

c)

Ausstellungsort und -datum,

d)

Gültigkeitsdauer,

3.

weitere Angaben:

a)

Bezeichnung der einliefernden Stelle,

b)

Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,

4.

Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,

5.

Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.



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