- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 16.10.2008, 13 S 313/08
1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg bei der Ermessenseinbürgerung grundsätzlich einen achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt des Einbürgerungsbewerbers verlangt und in diesem Zusammenhang Duldungszeiten nicht als rechtmäßigen Aufenthalt berücksichtigt, die dem...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 08.10.2008, 13 S 709/07
Jedenfalls seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes ist es ausgeschlossen, außerhalb der gesetzlich ausdrücklich geregelten Anrechnungsbestimmungen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigen.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 04.09.2008, 18 E 428/08
1. Duldungszeiten nach dem 1.1.2005 können gemäß § 26 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 102 Abs. 2 AufenthG nicht angerechnet werden.
2. Duldungszeiten bis zum 1.1.2005 können gemäß § 26 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 102 Abs. 2 AufenthG angerechnet werden, wenn bereits am 1.1.2005 die Voraussetzungen für die Erteilung einer...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 19.05.2008, 11 S 942/08
1. Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG kann die Zeit des Besitzes einer nach dem 1. Januar 2005 erteilten Duldung nicht angerechnet werden.
2. Duldungszeiten vor dem 1. Januar 2005 können nach § 102 Abs. 2 AufenthG nur angerechnet werden, wenn sich an den Duldungszeitraum nahtlos...
- BVERWG, 23.10.2007, BVerwG 1 C 10.07
Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände...
- BVERWG, 04.09.2007, BVerwG 1 C 21.07
1. "Altausweisungen" von Unionsbürgern und die daran anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 wirksam.
2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen bemisst sich für Unionsbürger nunmehr nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU in...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 28.06.2007, 13 S 1045/07
1. Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG gebietet es Art. 8 EMRK nicht in jedem Falle, zeitgleich bei Erlass einer Ausweisungsverfügung über die Befristung von deren Wirkungen zu entscheiden.
2. Weder nationales Recht noch Gemeinschaftsrecht oder die Bestimmungen der EMRK begründen einen...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 29.05.2007, 11 S 2093/06
1. § 26 Abs. 4 AufenthG verlangt nicht, dass die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind. Der Wegfall einer Erteilungsvoraussetzung nach den §§ 22 bis 25 AufenthG steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26...
- BFH, 15.03.2007, III R 93/03
Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 08.02.2007, 7 A 11318/06.OVG
Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam.
Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 24.01.2007, 13 S 451/06
1. Ausweisungen von EU-Bürgern, die vor dem Inkrafttreten des FreizügG/EU bestandskräftig geworden sind, sind auch nach diesem Zeitpunkt noch wirksam.
2. Weder nationales Recht noch Gemeinschaftsrecht begründen einen Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen gemeinschaftsrechtswidrigen Ausweisung.
3. Mit der...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 11.10.2006, 2 M 294/06
1. Löste ein vor dem Inkrafttreten des AufenthG gestellter Antrag keine Fiktionswirkung nach § 69 Abs. 2 oder 3 AufenthG aus, hat es damit mangels einer Regelung im AufentG sein Bewenden; § 81 Abs. 3 AufenthG kann eine Fiktionswirkung nur vermitteln, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem...
- HAMBURGISCHES-OVG, 14.12.2005, 3 Bs 79/05
1. Die Sperrwirkungen einer nach dem Ausländergesetz 1990 verfügten und bestandskräftig gewordenen Ausweisung gelten gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern fort. Dem steht nicht entgegen, dass das Freizügigkeitsgesetz/EU keine dem § 102...
- OLG-HAMBURG, 21.11.2005, 1 Ws 212/05
Ein Unionsbürger, der vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU bestandskräftig gemäß den §§ 45, 46 AuslG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden war, macht sich im Falle seiner erneuten Einreise in das Bundesgebiet weder nach § 95 Abs. 2 Nr. 1a, 1b AufenthG noch nach § 9 FreizügG/EU strafbar.
Die insoweit bestehende...
- HAMBURGISCHES-OVG, 22.03.2005, 3 Bf 294/04
1. Mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 sind die Sperrwirkungen von Ausweisungen, die vor diesem Zeitpunkt gegenüber gemeinschaftsrechtlich Freizügigkeitsberechtigten verfügt und bestandskräftig geworden sind, nicht entfallen.
2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen, die auf der...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 23.02.2005, 13 S 2949/04
Haben die Ausländerbehörden einen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels vor dem 1.1.2005 aus Ermessensgründen abgelehnt, sind für die Frage, ob der Aufenthaltstitel zwingend versagt und erteilt werden muss, als gerichtlicher Prüfungsmaßstab die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes maßgebend.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 31.01.2005, 18 B 915/04
1. Die durch die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung unter der Geltung des Ausländergesetzes eingetretenen Wirkungen nach § 69 AuslG bleiben gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 AufenthG beachtlich. Ist keine Fiktionswirkung eingetreten, so hat es damit gleichfalls sein Bewenden.
2. § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG kann eine Fiktionswirkung...
- HAMBURGISCHES-OVG, 21.01.2005, 3 Bs 375/03
1. Greift der Ausländer einen ihn belastenden, im Ermessen der Ausländerbehörde stehenden Verwaltungsakt (hier: Widerruf der Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990) mit der Anfechtungsklage an, so kommt es hinsichtlich der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Erlasses des...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 18.01.2005, 18 B 1260/04
1. Ausweisungsverfügungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes sind auch in Ansehung von dessen § 102 Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich nur am neuen Recht zu messen, wenn bis dahin noch nicht über einen Widerspruch entschieden worden ist.
2. Für den besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1...