JuraForum.de > Gesetze > A > AufenthG - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 30.7.2004 I 1950 (Zuwanderungsgesetz) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 15 Abs. 3 dieses G am 1.1.2005 in Kraft. §§ 42, 43 Abs. 4, § 69 Abs. 2 bis 6, § 99 treten am 6.8.2004, § 75 Nr. 2 Buchst. a tritt am 1.9.2004 in Kraft. § 23a tritt mWv 1.1.2010 außer Kraft.
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Einreise
Abschnitt 3
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Abschnitt 4
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Abschnitt 5
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Abschnitt 6
Aufenthalt aus familiären Gründen
Abschnitt 7
Besondere Aufenthaltsrechte
Abschnitt 8
Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Kapitel 3
Integration
Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften
Kapitel 5
Beendigung des Aufenthalts
Abschnitt 1
Begründung der Ausreisepflicht
Abschnitt 2
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Kapitel 6
Haftung und Gebühren
Kapitel 7
Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1
Zuständigkeiten
Abschnitt 1a
Durchbeförderung
Abschnitt 2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abschnitt 3
Verwaltungsverfahren
Abschnitt 4
Datenschutz
Kapitel 8
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 9a
Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
Kapitel 10
Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
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