JuraForum.de > Gesetze > AufenthG - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162)
Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437)
name="anm1">(1) Amtl. Anm.:Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen (ABl. EG Nr. L 149 S. 34), | |
Richtlinie 2001/51/EG des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (ABl. EG Nr. L 187 S. 45), | |
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 212 S. 12), | |
Richtlinie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. EG Nr. L 328 S. 17), | |
Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EU Nr. L 251 S. 12), | |
Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. EU Nr. L 321 S. 26), | |
Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. EU 2004 Nr. L 16 S. 44), | |
Richtlinie 2004/81/EG vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (ABl. EU Nr. L 261 S. 19), | |
Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 S. 12), | |
Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zwecks Absolvierung eines Studiums oder Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst (ABl. EU Nr. L 375 S. 12), | |
Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (ABl. EU Nr. L 289 S. 15). |
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Einreise
Abschnitt 3
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Abschnitt 4
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Abschnitt 5
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Abschnitt 6
Aufenthalt aus familiären Gründen
Abschnitt 7
Besondere Aufenthaltsrechte
Abschnitt 8
Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Kapitel 3
Integration
Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften
Kapitel 5
Beendigung des Aufenthalts
Abschnitt 1
Begründung der Ausreisepflicht
Abschnitt 2
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Kapitel 6
Haftung und Gebühren
Kapitel 7
Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1
Zuständigkeiten
Abschnitt 1a
Durchbeförderung
Abschnitt 2
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abschnitt 3
Verwaltungsverfahren
Abschnitt 4
Datenschutz
Kapitel 8
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 10
Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
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