JuraForum.de > Gesetze > A > ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)Das Gesetz wurde als Artikel 1 d. G v. 7.8.1996 I 1246 (ArbSchEGRLUmsG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 dieses G mWv 21.8.1996 in Kraft getreten. § 6 Abs. 1 tritt am 21.8.1997 in Kraft.
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 391/89 (CELEX Nr: 389L0391)
EWGRL 383/91 (CELEX Nr: 391L0383) +++)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
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