JuraForum.de > Gesetze > ArbGG > § 73 ArbGG - Revisionsgründe
DRITTER TEIL (Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen)
ERSTER ABSCHNITT (Urteilsverfahren)
DRITTER UNTERABSCHNITT (Revisionsverfahren)
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.
(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.
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