- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 31.03.2009, 2 SaGa 1/09
Auch im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung sind Arbeitskämpfe nicht grundsätzlich rechtswidrig.
Dieser Grundsatz gilt auch für gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes dienen.
Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach...
- LAG-HAMM, 10.11.2008, 14 Sa 1507/08
1. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil durch das Berufungsgericht erfolgt ausschließlich nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG i.V.m. § 719 Abs. 1 ZPO. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber zusammen mit einer Stattgabe der Kündigungsschutzklage zur Weiterbeschäftigung bis zur...
- HESSISCHES-LAG, 23.10.2008, 12 Ta 383/08
1. Ein Weiterbeschäftigungstitel hat einen vollstreckbaren Inhalt, wenn er ein Berufsbild angibt, dem unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit und bestehender Ausbildungsordnungen bestimmte Tätigkeiten zugeordnet werden können. Die Zuordnung konkreter Tätigkeiten unterliegt dann dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die...
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 26.08.2008, 5 Sa 52/08
Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im ersten Rechtszug einen Schutzantrag nach § 62 Absatz 1 Satz 2 ArbGG zu stellen (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 -...
- LAG-MUENCHEN, 24.04.2008, 4 Sa 89/08
Aufhebung einer erstinstanzlich erlassenen Leistungsverfügung auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen fehlender rechtzeitiger Vollziehung durch Parteizustellung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO sowie einer nachträglichen erneut primär außerordentlich fristlosen - nicht offensichtlich...
- LAG-DUESSELDORF, 03.01.2008, 13 Sa 1895/07
Zur Frage, ob eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Landesarbeitsgericht in Betracht kommt, wenn der Schuldner es versäumt hat, bereits im erstinstanzlichen Verfahren einen Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG zu stellen.
- LAG-MUENCHEN, 17.09.2007, 7 Ta 310/07
Das Arbeitsgericht hat die Schuldnerin im Zwangsvollstreckungsverfahren zu einem Zwangsgeld von 500,-- ¤ pro Tag der Zuwiderhandlung und einen Tag Ersatzzwangshaft pro Tag der Zuwiderhandlung gegen ein Weiterbeschäftigungsurteil verurteilt. Das LAG hält diese Art von Zwangsvollstreckung in Übereinstimmung mit der wohl...
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 23.08.2007, 15 Sa 1630/07
1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im erstinstanzlichen Verfahren einen Schutzantrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zu stellen, es sei denn, die Gründe, auf die der...
- SAECHSISCHES-LAG, 19.09.2006, 7 Sa 617/06
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollsteckung aus dem eine Leitungsverfügung erlassenden Urteil durch Berufungsgericht.
- HESSISCHES-LAG, 05.07.2006, 2 SaGa 632/06
Einstweilige Verfügung auf Benachrichtigung über Einstellungsangebote an Bewerber des Ranglistenverfahrens für Einstellungen in den hessischen Schuldienst. Es bestand kein Verfügungsgrund, weil die Klägerin durch langes Zuwarten die Dringlichkeit selbst herbeigeführt hat.
- LAG-KOELN, 09.03.2006, 14 Sa 146/06
Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Beklagte kann sich im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Begründung eines Antrages auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, weil das Arbeitsverhältnis auf ein Schwesterunternehmen übergegangen sei, wenn beide Unternehmen durch eine...
- LAG-NUERNBERG, 05.01.2006, 6 Ta 255/05
1. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
2. Dies gilt auch für einen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage des § 767 ZPO gestellten Einstellungsantrag nach § 769 ZPO.
3. Für eine Einstellung nach § 769 ZPO gelten dieselben...
- LAG-MUENCHEN, 01.12.2005, 3 Sa 759/05
1. Das Prinzip "One face to the Customer" ist bei einer Kassiererin in einer Bank nicht ausnahmslos geeignet, einen aus gesundheitlichen und familiären Gründen geltend gemachten Teilzeitwunsch aus entgegenstehenden betrieblichen Gründen abzulehnen (im Anschluss an BAG 30.09.2003, Az 9 AZR 665/02)
2. Die zweijährige Wartezeit gem....
- LAG-NIEDERSACHSEN, 05.09.2005, 11 Sa 189/05
1. Macht der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung geltend, dieser habe Barbeträge von Kunden (hier aus Autoverkäufen) entgegengenommen und nicht abgeführt, so gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast: Der Arbeitgeber hat zunächst darzulegen, welchen konkreten Betrag der...
- LAG-KOELN, 02.08.2005, 1 Sa 952/05
Ein Betriebsratsmitglied kann während des Verfahrens um die Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG nur unter besonders erschwerten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden. Das ohne diese Erfordernisse suspendierte Betriebsratsmitglied hat einen Verfügungsgrund, um seine...
- LAG-MUENCHEN, 03.06.2005, 3 Sa 328/05
1. Das Landesarbeitsgericht ist als Gericht der Hauptsache für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung betreffend einen vom Arbeitnehmer geltend gemachten betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs.5 Satz 1 BetrVG funktionell zuständig, wenn das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess, in dem...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 02.06.2005, 2 Ta 133/05
Beruft ein Arbeitgeber, der erstinstanzlich zur Weiterbeschäftigung verurteilt worden ist, sich in der Zwangsvollstreckung darauf, dass der Arbeitsplatz fortgefallen sei, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Auf einen Fortfall des Arbeitsplatzes wird er sich i.d.R. nur dann berufen können, wenn Arbeitsplätze als...
- LAG-HAMM, 25.05.2005, 10 (2) Sa 381/05
Die auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung bedarf der Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO, die regelmäßig durch Zustellung im Parteibetrieb erfolgen muss.
- LAG-HAMBURG, 18.05.2005, 4 Ta 27/04
Der Arbeitnehmer muss sich im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG nicht in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Dies gilt auch für Verschulden einer Einzelgewerkschaft bei Prozessvollmacht für die DGB-Rechtsschutz GmbH oder Verschulden der DGB-Rechtsschutz GmbH...
- LAG-HAMM, 16.12.2004, 2 Ta 639/04
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist in einer Angelegenheit ihrer ausschließlichen Zuständigkeit gemäß § 2 ArbGG - hier Schadensersatzansprüche aus einem Ausbildungsverhältnis - auch dann gegeben, wenn es sich um eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen vom Amtsgericht erlassenen Vollstreckungsbescheid handelt.