JuraForum.de > Gesetze > ArbGG > § 4 ArbGG - Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit
ERSTER TEIL (Allgemeine Vorschriften)
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
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