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JuraForum.deGesetzeArbGG§ 33 ArbGG - Errichtung und Organisation 

§ 33 ArbGG - Errichtung und Organisation

Arbeitsgerichtsgesetz


   ZWEITER TEIL (Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen)
      ZWEITER ABSCHNITT (Landesarbeitsgerichte)

In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.



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