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JuraForum.deGesetzeAO§ 72 AO - Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit 

§ 72 AO - Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Abgabenordnung


   Zweiter Teil (Steuerschuldrecht)
      Vierter Abschnitt (Haftung)

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig der Vorschrift des § 154 Abs. 3 zuwiderhandelt, haftet, soweit dadurch die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis beeinträchtigt wird.



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