( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeAO§ 71 AO - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers  

§ 71 AO - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

Abgabenordnung


   Zweiter Teil (Steuerschuldrecht)
      Vierter Abschnitt (Haftung)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235.



(1) Red. Anm.:
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 71 - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/ao/71-haftung-des-steuerhinterziehers-und-des-steuerhehlers

© "§ 71 AO - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers " lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN