Zweiter Teil (Steuerschuldrecht) Zweiter Abschnitt (Steuerschuldverhältnis)
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen insbesondere durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§ 226), Erlass (§§ 163, 227), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen.
Das durch Zahlungsverjährung verursachte Erlöschen der durch einen entsprechenden Bescheid begründeten Forderung auf eine Vorausleistung bewirkt nicht, dass die Erschließungsbeitragsforderung im Zeitpunkt ihres Entstehens als im Umfang der geforderten Vorausleistung getilgt anzusehen ist.
§ 7 Satz 1 WDR-Satzung bewirkt die Verrechnung einer Zahlung mit der jeweils ältesten Rundfunkgebührenschuld grundsätzlich auch dann, wenn der entsprechende Gebührenanspruch verjährt ist. Der Gebührenschuldner kann eine solche Verrechnung nur verhindern, indem er spätestens bis zum Zeitpunkt der Zahlung die Einrede der...
1. Wenn ein erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht ausschöpft, ist nach Thüringer Landesrecht eine Nacherhebung bis zur Höhe der Beitragsschuld regelmäßig zulässig; weder der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung noch die Bestandskraft des ursprünglichen Beitragsbescheids...
Zur Inhaftungnahme des Erwerbers nach Firmenfortführung (§§ 191 Abs. 1 AO, 25 Abs. 1 HGB) für Gewerbesteuernachforderungen und Nachforderungszinsen, die nach Geschäftsübergang gegenüber dem in Liquidation befindlichen Steuerschuldner festgesetzt worden sind.
Fällt der Ablauf der Frist für die Beantragung einer Steuervergütung mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist zusammen und wird ein entsprechender Antrag erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist und damit nach dem Erlöschen des Vergütungsanspruchs gestellt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 AO mit der...
Erlangt das FA erst mehr als drei Jahre nach Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung.
1. Über die in § 8 Abs. 7 KAG a.F. unmittelbar bzw. ausdrücklich im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale hinausgehend kann es - teilweise ungeschriebene - Tatbestandsmerkmale geben und gibt es solche, die verwirklicht sein müssen, damit die sachliche Beitragspflicht entsteht.
2. Erhält eine Gemeinde öffentliche Fördermittel,...
1. Die Verjährung eines Steueranspruchs löst einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO aus. Ein Vorauszahlungsbescheid bildet insoweit keinen Rechtsgrund für das Behaltendürfen. § 164 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 AO ändert daran nachts.
2. § 171 Abs. 14 AO ist auf diese...