( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeAO§ 40 AO - Gesetz- oder sittenwidriges Handeln 

§ 40 AO - Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Abgabenordnung


   Zweiter Teil (Steuerschuldrecht)
      Zweiter Abschnitt (Steuerschuldverhältnis)

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/ao/40-gesetz-oder-sittenwidriges-handeln

© "§ 40 AO - Gesetz- oder sittenwidriges Handeln" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN