JuraForum.de > Gesetze > AO > § 4 AO - Gesetz
Erster Teil (Einleitende Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Steuerliche Begriffsbestimmungen)
Gesetz ist jede Rechtsnorm.
(1) Red. Anm.:
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 4 - Gesetz
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