JuraForum.de > Gesetze > AO > § 38 AO - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Zweiter Teil (Steuerschuldrecht)
Zweiter Abschnitt (Steuerschuldverhältnis)
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
(1) Red. Anm.:
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 38 - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
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