JuraForum.de > Gesetze > AO > § 325 AO - Aufhebung des dinglichen Arrestes
Sechster Teil (Vollstreckung)
Zweiter Abschnitt (Vollstreckung wegen Geldforderungen)
5. Unterabschnitt (Arrest)
Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
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