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JuraForum.deGesetzeAO§ 280 AO - Änderung des Aufteilungsbescheids 

§ 280 AO - Änderung des Aufteilungsbescheids

Abgabenordnung

   Sechster Teil (Vollstreckung)
      Zweiter Abschnitt (Vollstreckung wegen Geldforderungen)
         2. Unterabschnitt (Aufteilung einer Gesamtschuld)

(1) Der Aufteilungsbescheid kann außer in den Fällen des § 129 nur geändert werden, wenn

(2) Nach Beendigung der Vollstreckung ist eine Änderung des Aufteilungsbescheids oder seine Berichtigung nach § 129 nicht mehr zulässig.



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