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JuraForum.deGesetzeAO§ 232 AO - Wirkung der Verjährung 

§ 232 AO - Wirkung der Verjährung

Abgabenordnung


   Fünfter Teil (Erhebungsverfahren)
      Erster Abschnitt (Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis)
         3. Unterabschnitt (Zahlungsverjährung)

Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.



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