Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeAO§ 204 AO - Voraussetzung der verbindlichen Zusage 

Stand: 20.05.2013

§ 204 AO - Voraussetzung der verbindlichen Zusage

Abgabenordnung

   Vierter Teil (Durchführung der Besteuerung)
      Vierter Abschnitt (Außenprüfung)
         2. Unterabschnitt (Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung)

Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung ist.

(+++ § 204: Zur Anwendung vgl. Art. 97 § 12 AOEG 1977 +++)


Weitere Vorschriften um § 204 AO

Entscheidungen zu § 204 AO

  • BFH, 30.04.2009, VI R 54/07
    1. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstätten-FA darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vielmehr feststellender Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO, mit dem...
  • BFH, 13.02.2008, I R 63/06
    1. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 204 AO:

  • Abgabenordnung (AO)
    • Vierter Teil (Durchführung der Besteuerung)
      • Vierter Abschnitt (Außenprüfung)
        • 1. Unterabschnitt (Allgemeine Vorschriften)
      • § 195 Zuständigkeit

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 204 AO - Voraussetzung der verbindlichen Zusage"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche