JuraForum.de > Gesetze > AO > § 186 AO - Beteiligte
Vierter Teil (Durchführung der Besteuerung)
Dritter Abschnitt (Festsetzungs- und
Feststellungsverfahren)
3. Unterabschnitt (Zerlegung und Zuteilung)
Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt:
Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.
Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 186 AO - Beteiligte"
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum