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JuraForum.deGesetzeAO§ 185 AO - Geltung der allgemeinen Vorschriften 

§ 185 AO - Geltung der allgemeinen Vorschriften

Abgabenordnung

   Vierter Teil (Durchführung der Besteuerung)
      Dritter Abschnitt (Festsetzungs- und Feststellungsverfahren)
         3. Unterabschnitt (Zerlegung und Zuteilung)

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Abgabenordnung (AO)
    • Siebenter Teil (Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren)
      • Erster Abschnitt (Zulässigkeit)
    • § 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

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