Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeAO§ 128 AO - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts 

Stand: 19.04.2013

§ 128 AO - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Abgabenordnung

   Dritter Teil (Allgemeine Verfahrensvorschriften)
      Zweiter Abschnitt (Verwaltungsakte)

(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Finanzbehörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Finanzbehörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsakts. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 91 ist entsprechend anzuwenden.


Weitere Vorschriften um § 128 AO

Entscheidungen zu § 128 AO

  • BFH, 22.08.2007, II R 44/05
    Ein Erstbescheid, der in der unzutreffenden Annahme der Nichtigkeit eines vorangegangenen nach § 165 AO vorläufigen Bescheides ergeht, kann gemäß § 128 AO auch noch im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid i.S. des § 165 Abs. 2 AO umgedeutet werden, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen...
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 01.04.2003, 6 A 10778/02.OVG
    Die Erhebung einer Vorausleistung ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn die Erschließungsmaßnahme entsprechend der Satzung abgeschlossen, der Aufwand im Zeitpunkt des Erlasses des Vorausleistungsbescheides berechenbar war und es lediglich an der Widmung der in Rede stehenden Straße fehlte. Ein rechtswidriger...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 31.01.2003, 3 A 835/00
    Die Straßenbeleuchtung gehört nicht zu den "flächenmäßigen Teileinrichtungen", deren endgültige Herstellung von der Erfüllung des sog. formlosen Bauprogramms abhängt (zu BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 -). Zur Umdeutung eines Erschließungsbeitrags-Vorausleistungsbescheides in einen (endgültigen)...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 128 AO - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche