Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeAO§ 121 AO - Begründung des Verwaltungsakts 

Stand: 19.04.2013

§ 121 AO - Begründung des Verwaltungsakts

Abgabenordnung

   Dritter Teil (Allgemeine Verfahrensvorschriften)
      Zweiter Abschnitt (Verwaltungsakte)

(1) Ein schriftlicher, elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist.

(2) Einer Begründung bedarf es nicht,

1.
soweit die Finanzbehörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2.
soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3.
wenn die Finanzbehörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist,
4.
wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5.
wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.


Weitere Vorschriften um § 121 AO

Entscheidungen zu § 121 AO

  • BFH, 01.07.2008, II R 2/07
    Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die geschuldete Steuer selbst übernommen und war dies dem FA bei Erlass des Schenkungsteuerbescheids bekannt, erfordert die Inanspruchnahme des Bedachten eine Begründung der getroffenen Auswahlentscheidung, es sei denn, die Gründe sind dem Bedachten bekannt oder für ihn ohne weiteres...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 19.11.2004, 2 M 337/04
    1. Ist die Begründung des Beitragsbescheids auf Grund eines Computerfehlers fehlerhaft, so kann sie durch ein nachträgliches Schreiben der Gemeinde geheilt werden. 2. Unter die besonderen Nutzungsfaktoren für "Gewerbe" fallen auch Altenpflegeheime. Der bei-tragsrechtliche Begriff ist nicht mit demjenigen des Gewerbe- und...
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 14.09.2004, 6 A 10530/04.OVG
    1. Zu dem im Anwendungsbereich des § 154 Abs. 1 und 6 BauGB maßgeblichen Grundstücksbegriff. 2. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen der allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlung an die Feststellung der sanierungsbedingten Wertsteigerung eines in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet gelegenen...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 121 AO - Begründung des Verwaltungsakts"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche