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JuraForum.deGesetzeAO§ 10 AO - Geschäftsleitung 

§ 10 AO - Geschäftsleitung

Abgabenordnung


   Erster Teil (Einleitende Vorschriften)
      Zweiter Abschnitt (Steuerliche Begriffsbestimmungen)

Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.



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