( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeAnfG§ 14 AnfG - Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil 

§ 14 AnfG - Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens


Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil vor, so ist in dem Urteil, das den Anfechtungsanspruch für begründet erklärt, die Vollstreckung davon abhängig zu machen, dass die gegen den Schuldner ergangene Entscheidung rechtskräftig oder vorbehaltlos wird.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/anfg/14-vorlaeufig-vollstreckbarer-schuldtitel-vorbehaltsurteil

© "§ 14 AnfG - Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN