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JuraForum.deGesetzeAnfG§ 10 AnfG - Vollstreckbarer Titel 

§ 10 AnfG - Vollstreckbarer Titel

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens


Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder dass die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.



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