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JuraForum.deGesetzeAktG§ 316 AktG - Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag 

§ 316 AktG - Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag

Aktiengesetz

   Drittes Buch (Verbundene Unternehmen)
      Zweiter Teil (Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen)
         Zweiter Abschnitt (Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags)

§§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.



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