JuraForum.de > Gesetze > AktG > § 306 AktG
Drittes Buch (Verbundene Unternehmen)
Erster Teil (Unternehmensverträge)
Vierter Abschnitt (Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen)
(weggefallen)
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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