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JuraForum.deGesetzeAktG§ 224 AktG - Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung 

§ 224 AktG - Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

Aktiengesetz

   Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
      Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
         Dritter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalherabsetzung)
            Erster Unterabschnitt (Ordentliche Kapitalherabsetzung)

Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Aktiengesetz (AktG)
    • Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
      • Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
        • Dritter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalherabsetzung)
          • Zweiter Unterabschnitt (Vereinfachte Kapitalherabsetzung)
        • § 229 Voraussetzungen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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