JuraForum.de > Gesetze > AktG > § 224 AktG - Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
Dritter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalherabsetzung)
Erster Unterabschnitt (Ordentliche Kapitalherabsetzung)
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
© "§ 224 AktG - Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum