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JuraForum.deGesetzeAktG§ 189 AktG - Wirksamwerden der Kapitalerhöhung 

§ 189 AktG - Wirksamwerden der Kapitalerhöhung

Aktiengesetz

   Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
      Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
         Zweiter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalbeschaffung)
            Erster Unterabschnitt (Kapitalerhöhung gegen Einlagen)

Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Aktiengesetz (AktG)
    • Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
      • Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
        • Zweiter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalbeschaffung)
          • Erster Unterabschnitt (Kapitalerhöhung gegen Einlagen)
        • § 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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