JuraForum.de > Gesetze > AktG > § 189 AktG - Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
Sechster Teil (Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung)
Zweiter Abschnitt (Maßnahmen der Kapitalbeschaffung)
Erster Unterabschnitt (Kapitalerhöhung gegen Einlagen)
Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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